Leistungsträger

Die Villa Hammerstein ist beim Landschaftsverband Rheinland als soziotherapeutische Einrichtung anerkannt.

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch den Landschaftsverband Rheinland und Westfalen-Lippe im Rahmen des § 53ff. SGBXII (Eingliederungshilfe für die Leistungstypen 17/18/23).

Dauer des Aufenthaltes

Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach der individuellen Entwicklung der Bewohner und ist nicht festgelegt. Wir möchten unseren Bewohnern ein Zuhause bieten, in dem sie sich geborgen und sicher fühlen.