Die Villa Hammerstein ist beim Landschaftsverband Rheinland als soziotherapeutische Einrichtung anerkannt.
Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch den Landschaftsverband Rheinland und Westfalen-Lippe im Rahmen des § 53ff. SGBXII (Eingliederungshilfe für die Leistungstypen 17/18/23).