Kontraindikation
Unser Haus ist auf Grund der baulichen Substanz für Menschen mit massiver Gehbehinderung oder für Rollstuhlfahrer nicht geeignet. Auch Menschen mit der Neigung zur Selbst- bzw. Fremdgefährdung sowie stark Pflegebedürftige und Menschen mit gravierenden hirnorganischen Störungen können nicht aufgenommen werden. Andere, hier nicht aufgezählte Beeinträchtigungen, die eine aktive Teilnahme am Gemeinschaftsleben nicht erlauben sind ebenfalls Ausschlussgründe.
- Akut suizidal gefährdete Menschen
- Schwere Pflegebedürftigkeit
- Kinder und Jugendliche
- Akute Psychosen
- Fehlende Bereitschaft in einer Gemeinschaft zu leben
- Starke Desorientierung