Kontraindikation

Unser Haus ist auf Grund der baulichen Substanz für Menschen mit massiver Gehbehinderung oder für Rollstuhlfahrer nicht geeignet. Auch Menschen mit der Neigung zur Selbst- bzw. Fremdgefährdung sowie stark Pflegebedürftige und Menschen mit gravierenden hirnorganischen Störungen können nicht aufgenommen werden. Andere, hier nicht aufgezählte Beeinträchtigungen, die eine aktive Teilnahme am Gemeinschaftsleben nicht erlauben sind ebenfalls Ausschlussgründe.

  • Akut suizidal gefährdete Menschen
  • Schwere Pflegebedürftigkeit
  • Kinder und Jugendliche
  • Akute Psychosen
  • Fehlende Bereitschaft in einer Gemeinschaft zu leben
  • Starke Desorientierung